Anmeldungen Anmeldungen für Seminare sind schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Firma Muniqsoft Training zu richten.
Es besteht die Möglichkeit, telefonische Reservierungen vorzunehmen. In diesem Falle muss eine schriftliche Anmeldung spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei der Firma Muniqsoft Training eingegangen sein.
Es erfolgt eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Falls der Kurs bereits ausgebucht ist, wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
Stornierung
Eine Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen und kann von der Firma Muniqsoft Training sowie vom Teilnehmer durchgeführt werden:
a) Firma Muniqsoft Training
Eine Stornierung kann seitens der Firma Muniqsoft Training erfolgen, wenn es nicht möglich ist, die technische Leistung zu erbringen oder wirtschaftliche Gründe zugrunde liegen. Alle Kunden werden in diesem Fall unverzüglich informiert.
Ist eine Verschiebung des Seminars nicht möglich, so werden hierfür bereits gezahlte Kursgebühren rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Kunde
Der Kunde kann bis zwei Wochen vor Kursbeginn von der Anmeldung gebührenfrei zurücktreten.
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden, die weniger als zwei Wochen, jedoch spätestens bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der Firma Muniqsoft Training eingeht, werden 50% der vereinbarten Kursgebühr berechnet. Bei später zugegangener Stornierung durch den Kunden oder bei Nichterscheinen im Seminar muss die volle Kursgebühr entrichtet werden. In diesem Fall erhält der Kunde die Seminarunterlagen. Ist der Kunde an der Teilnahme verhindert, wird ihm statt der Stornierung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an der von ihm gebuchten und bestätigten Veranstaltung zu stellen. Die Entrichtung der Kursgebühr ist auch hier fällig, wenn der neue Teilnehmer an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnimmt.
Es wird die Möglichkeit geboten, eine Umbuchung des bestätigten Kurses vorzunehmen. Diese kann bis zu sieben Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen und ist pro Kurs einmal durchführbar.
Kursgebühren
In den Kursgebühren, ausgenommen der Inhouse-Seminare, sind die Schulungsunterlagen enthalten.
Die Preise setzen sich aus dem Nettopreis zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zusammen. DOAG Mitglieder erhalten gegen Nennung Ihrer Mitgliedsnummer 5% Rabatt auf alle nicht bereits rabattierten Kurse (gilt nicht für Online Schulungen). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Tritt Zahlungsverzug ein, werden als Verzugszinsen vier Prozent über dem jeweils gültigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig anerkannten Forderungen aufrechnen. Minderungen aufgrund ganz oder teilweise nicht erfolgter Teilnahme an den Veranstaltungen sind nicht zulässig.
Referentenaustausch
Gegebenenfalls kann die Firma Muniqsoft Training GmbH einen Ersatzdozenten einsetzen, Seminarinhalte modifizieren und weiterentwickeln sowie Raum- und Zeitverschiebungen mit rechtzeitiger Vorankündigung vornehmen.
In diesem Fall kann der Kunde eine Umbuchung des Termins vornehmen, auch wenn bereits Umbuchungen erfolgt sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Vorkenntnisse
Für eine erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer über einen entsprechenden Wissensstand verfügt. Die benötigten Grundkenntnisse können den einzelnen Seminarbeschreibungen entnommen werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, hat der Dozent das Recht, über die weitere Teilnahme des Kursbesuchers zu entscheiden.
Copyright & Urheberrecht
Die in den Seminaren und Veranstaltungen eingesetzte Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf nicht aus den Veranstaltungsräumen entfernt, ganz oder teilweise kopiert oder auf eine andere Weise ungenehmigt nutzbar gemacht werden. Der Kursteilnehmer hat Nutzungsrechte an dieser Software, die in den Teilnehmergebühren inbegriffen sind und sich nur auf die gebuchte Veranstaltung und deren Zeitraum beziehen.
Es ist nicht erlaubt, ohne die schriftliche Genehmigung der Firma Muniqsoft Training GmbH Veranstaltungsunterlagen für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung noch auf sonstige Weise zu reproduzieren, unter Verwendung elektronischer Systeme zu verarbeiten, zu vervielfältigen oder zur öffentlichen Wiedergabe zu nutzen. Die Rechte an diesen Veranstaltungsunterlagen liegen allein bei der Firma Muniqsoft Training GmbH.
Haftungsbeschränkung
Die Firma Muniqsoft Training GmbH haftet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die selbst oder durch Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für zugesicherte Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung in Deutschland auf maximal 50.000 Euro begrenzt.
Bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer haftet die Firma Muniqsoft Training GmbH gegenüber den Teilnehmern nicht. Dies gilt für die Veranstaltungen in den Räumen und auf Grundstücken der Firma Muniqsoft Training GmbH oder Dritter. Eine Ausnahme ist, wenn der Schaden von der Firma Muniqsoft Training GmbH oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird.
Export des vermittelten Wissens
Es darf weder ein direkter noch ein indirekter Export oder Reexport aller technischer Daten der Muniqsoft Training GmbH-Produkte oder der Produkte, die solche Daten nutzbar machen, durchgeführt werden. Hierzu muss die vorherige Genehmigung des betreffenden Landes eingeholt werden. Mit der Kursteilnahme wird die Einhaltung dieser Bestimmungen bestätigt.
Gerichtsstand und Anwendbares
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen eines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlichen Sondervermögen erteilt wurde. Es gilt deutsches Recht.